Ist Ihre Versicherung auf Ihrer Seite?
Autoversicherungen sind komplex und die Unterschiede der einzelnen Gesellschaften gross. Wer dem billigsten Angebot nachrennt, kann böse Überraschungen erleben. Die Wahl der richtigen Versicherung ist wichtig.
Haftpflicht
Diese Versicherung ist obligatorisch. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden, welche Sie oder andere Lenker mit Ihrem Automobil einem Dritten schuldhaft zufügen. Bei unfallfreier Fahrt gewähren alle Versicherungen einen so genannten Schadenfreiheitsrabatt. Die Systeme zur Prämieneinstufung sind unterschiedlich. Die Rückstufung im Schadenfall ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Teilkasko
Durch diese Versicherung sind insbesondere versichert: Diebstahl, Elementarschaden (z. B. Hagel, Hochwasser), Feuer, Glasbruch, Kollision mit Tieren und eventuell Marderschäden. In der Regel wird die Deckung ohne einen Selbstbehalt versichert. Der Deckungsbeitrag ergibt sich einzig aus den vertraglich vereinbarten Leistungen. Ein Schadenereignis hat bei den meisten Gesellschaften keinerlei Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt der Kasko. Bei neueren Automobilen ist der Abschluss einer Teilkasko ein Muss.
Vollkasko
Diese, oft Kollisionskasko genannte Versicherung deckt zusätzlich zur Teilkaskoversicherung auch selbstverschuldete Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug. Der Selbstbehalt ist in der Regel wählbar. Vor dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfiehlt sich eine Bedürfnisanalyse.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn …
· der Lenker mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 %o oder mehr, unter Drogeneinfluss oder nach Medikamentenmissbrauch verursacht hat.
· der Diebstahl des verunfallten Fahrzeugs auf eine grobfahrlässige Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist.
· das versicherte Ereignis ganz oder teilweise auf einen Geschwindigihren
Immer mehr Versicherungen versuchen, Schadenfälle so günstig wie möglich abzuwickeln. Mittels Schadensteuerung. Der Wagen muss im Schadenfall in einem Betrieb repariert werden, mit dem die Versicherung einen Vertrag hat. Deshalb übernimmt die Versicherung im Rahmen der Schadensteuerung gern die gesamte Abwicklung. Als Köder erhält der Kunde einen Prämienrabatt oder andere Anreize. Doch lohnen sich Rabatt und vermeintliche Entlastung bei der Schadensabwicklung?
Nachtelle einer Schadensteuerung durch die Versicherung:
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Nicht Sie, sondern die Versicherung ist Auftraggeber beim Reparaturbetrieb. Als Autobesitzer haben Sie zur Reparatur wenig zu sagen.
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Umfang und Art der Reparatur bestimmt in der Regel die Versicherung. Ziel: möglichst günstig.
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Die Qualität der Reparatur kann unter dem Druck der Schadensteuerung leiden, zum Beispiel, weil keine Qualitäts-Ersatzteile verwendet werden.
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Nicht Sie oder der Reparaturbetrieb, sondern die Versicherung entscheidet, ob es sich um einen Totalschaden handelt.
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Unter Umständen werden Ihnen Entschädigungsleistungen vorenthalten, weil der Reparaturbetrieb oder die Versicherung kein Interesse hat, Sie auf Ihre Rechte aufmerksam zu machen.
So sichern Sie sich Ihre Rechte:
Achten Sie bei der Wahl Ihrer Fahrzeug-Versicherung bei Schadenfällen auf die freie Wahl eines Reparaturbetriebs.
Rabatte, die mit Bedingungen wie Schadensteuerung verknüpft sind, lohnen sich kaum.
Überprüfen Sie Ihre aktuelle Versicherungspolice auf freie Wahl des Reparaturbetriebs. Ist Ihnen dies nicht zugesichert, hilft Ihnen Ihre AGVS-Garage gern, diesen Nachteil zu beheben.
Übrigens: Wenn Ihr Fahrzeug von einer Drittperson beschädigt wurde, ohne dass Sie eine Mitschuld tragen, haben Sie in jedem Fall Anrecht, auf die freie Wahl des Reparaturbetriebs.
Dies sind Ihre Rechte. Im Interesse Ihrer Mobilität.
Freie Wahl des Abschleppunternehmens
Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, haben Sie in der Regel das Recht auf die freie Wahl eines Abschleppunternehmens. In diesem Fall organisiert Ihre AGVS-Garage den Abtransport gerne für Sie. Einschränkungen bestehen auf Autobahnen, wo die Polizei den Transport organisieren kann oder wenn in den Vertragsbestimmungen der Versicherung etwas anderes vermerkt ist.
Freie Wahl des Reparaturbetriebs
Wenn Ihr Fahrzeug von einer Drittperson beschädigt wurde, ohne dass Sie eine Mitschuld tragen, haben Sie in jedem Fall das Recht auf freie Wahl des Reparaturbetriebs. Mögliche Regelungen seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, Ihr Fahrzeug in einer bestimmten Garage reparieren zu lassen, sind für Sie nicht verbindlich. Falls Sie den Unfall selbst verschuldet haben, haben Sie das Recht auf freie Wahl des Reparaturbetriebs, sofern nichts anderes in Ihrer Versicherungspolice vermerkt ist.
Ersatzwagen
Sie haben in der Regel das Recht auf einen Ersatzwagen für den Zeitraum der Reparatur, wenn Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder unzumutbar ist und wenn Sie nicht auf einen Zweitwagen zurückgreifen können. Ihre AGVS-Garage informiert Sie gern über Ersatzwagen in Ausnahmesituationen (Ferien, Umzug etc.). Es ist aber zu beachten, dass Garagen einen Ersatzwagen nicht prinzipiell einfach kostenlos zur Verfügung stellen. Bei einem mitverschuldeten Unfall richtet sich die Bezahlung eines Ersatzwagens nach den Bestimmungen Ihrer Versicherungspolice. Trifft sie kein Verschulden, bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers den Ersatzwagen für eine angemessene Dauer. Bei einem Totalschaden entfällt der Anspruch auf einen Ersatzwagen nach erfolgter Zahlung durch die Versicherung.
Reparatur
Ihre AGVS-Garage informiert Sie über alle Arbeiten, weiche für die fach- und markengerechte Ausführung des Reparaturauftrags notwendig sind.
Expertise
Nachdem die Versicherung vom Schaden Kenntnis erhalten hat, lässt sie die Schadenshöhe ermitteln. Diese Ermittlung führt die Versicherung in der Regel direkt mit Ihrer AGVS-Garage durch.
Entschädigung bei Totalschaden
Wenn die Reparaturkosten und der Zeitwert Ihres Fahrzeugs annährend gleich hoch sind, haben Sie allein das Recht zu entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug noch wollen oder nicht. Im Fall eines solchen Totalschadens leistet die Versicherung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Wert des Wracks. Wie hoch diese Werte sind, bestimmt ein Sachverständiger durch ein Gutachten.
Zession
Wenn Sie sich nicht um die Zahlung der Reparatur kümmern möchten, können Sie Ihren Anspruch gegenüber der Versicherung an den Reparaturbetrieb abtreten, nicht jedoch den Selbstbehalt. Ihre AGVS-Garage stellt Ihnen gern ein entsprechendes Zessionserklärungsformular zur Verfügung.
Gute Gründe, warum Ihr Auto in gute Hände muss.
Fachkompetenz
AGVS-Garagen haben sich verpflichtet, ihr Fachwissen vollumfänglich in den Dienst des Kunden zu stellen. Sie setzen sich bei Schadenfällen bei den Versicherungen für die Interessen ihrer Kunden ein und sorgen dafür, dass Reparaturarbeiten fachgerecht, zuverlässig und im Hinblick auf optimale Betriebssicherheit und Werterhaltung des anvertrauten Fahrzeugs ausgeführt werden.
Herstellergerechte Reparaturarbeiten
Gut ausgebildetes Personal und die Verwendung geprüfter Ersatzteile stellen eine fachgerechte Reparatur sicher. Die AGVS-Garage erfüllt auch die Voraussetzungen, dass eine allfällige Garantie für das Fahrzeug weiterhin Gültigkeit hat.
Umweltgerechtes Recycling und Entsorgung
Die AGVS-Garagen sind verpflichtet, bei Reparaturen umweltschonenden Arbeitsmethoden und Produkten den Vorzug zu geben. Sie halten ihre Mitarbeitenden zu einer umweltschonenden Vorgehensweise an und entsorgen Problemstoffe (Öl, Batterien, Altmetall, Fahrzeuge, Reifen, Frostschutz, Kälte- und Bremsflüssigkeiten) fachgerecht.
Hagelschäden
Die AGVS-Garage beurteilt in Ihrem Interesse, ob Hagelschäden mit der sanften «Drücktechnik» behoben werden können oder ob Teilbereiche konventionell repariert werden müssen. Achtung: Versicherungen können bei Grossereignissen «Sammel-besichtigungen» organisieren, mit dem Ziel, die Fahrzeughalter pauschal zu entschädigen. Diese Entschädigungen sind oft tiefer als die wirklichen Reparaturkosten. Zeigen Sie deshalb den Schaden vor einer solchen Besichtigung Ihrem Fachbetrieb.
Glasschäden
Die AGVS-Garage überprüft in Ihrem Interesse, ob eine Scheibe ersetzt werden muss. Da Seiten- und Heckscheiben bei Beschädigungen brechen, können sie nicht repariert, sondern müssen in jedem Fall ersetzt werden. Schäden an Frontscheiben sind zum Teil reparierbar. Frontscheiben sind jedoch mittragende Bauteile des Fahrezugs und erfüllen wichtige Aufgaben; unter anderem stützen sie den Beifahrer-Airbag. Deshalb ist es wichtig, dass gerade der Ersatz der Frontscheibe von einem Fachmann in einer gut eingerichteten Werkstatt ausgeführt wird. Laut Herstellerrichtlinien muss die Arbeit bei optimaler Beleuchtung, auf ebenem Boden, bei Raumtemperatur und im Trockenen erfolgen.
Der Schaden ist da. Der Unfall passiert. Das müssen Sie tun.
Anhalten
Halten Sie unverzüglich, aber sicher an. Bewahren Sie Ruhe und atmen Sie tief durch. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
Unfallstelle sichern
Seien Sie vorsichtig beim Verlassen Ihres Fahrzeugs. Ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie Ihr Pannendreieck im vorgeschriebenen Abstand ur Unfallstelle auf (innerorts 50 m, ausserorts 100 m).
Situation überblicken
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Zahl, Art und Lage der am Unfall beteiligten Fahrzeuge. Gibt es Verletzte? Besteht Brand- oder Explosionsgefahr? Gibt es Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern?
Personen sichern
Bringen Sie sich und andere Personen aus der Gefahrenzone. Suchen Sie geschützte Bereiche auf.
Hilfe leisten und Hilfe anfordern
Leisten Sie verletzten Personen Erste Hilfe und holen Sie professionelle Hilfe: Polizei 117, Feuerwehr 118, Sanität 144, REGA 1414. Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Meldung über folgende Fakten Auskunft geben können: Ihren Namen, Unfallort, Unfallart, Anzahl der Verletzten, Art der Verletzungen, Ihren aktuellen Standort, Ihre Handynummer.
Polizei
Die Polizei muss vor allem in folgenden Situationen immer alarmiert werden:
- Personen-, Wild-, Park- und Vandalismusschäden
- Fahrerflucht
- Wenn ein Identitätsaustausch zwischen den Beteiligten nicht möglich ist
Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss bei einem der Lenker
- Diebstahl Ihres Fahrzeugs
- Wenn auslaufende Flüssigkeiten die Umwelt gefährden können
- Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen ist es ratsam, aber nicht zwingend vorgeschrieben, die Polizei beizuziehen.
Spurensicherung
Verändern oder beseitigen Sie keine Unfallspuren. Die Positionen der Verletzten oder der Unfallfahrzeuge darf bis zum Eintreffen der Polizei nur verändert werden, wenn es dem Schutz der Verletzten und der anderen Verkehrsteilnehmer dient.
Dokumentation
Ohne Polizei regeln können Sie Unfälle mit einfachen Sachschäden, nur geringfügigen Verletzungen der beteiligten Personen und mit klarer Verschuldenslage. Dokumentieren Sie in diesem Fall das Ereignis mit dem europäischen Unfallprotokoll. Nehmen Sie die Daten aller Beteiligten und Zeugen mit Namen, Adressen, Fahrzeugnummern, Nummern von Führerscheinen und Fahrzeugausweisen sowie der Haftpflichtversicherungen auf. Fotografieren Sie die Situation.
Schadensabwickiung
Rufen Sie jetzt Ihre AGVS-Garage an. Sie regelt für Sie alles Weitere: Abschleppen des Fahrzeugs, Schadenabwicklung mit der Versicherung und dem Schadenexperten, fachgerechte Reparatur in Ihrem Interesse. Ausserhalb der Geschäftszeiten beauftragen Sie Ihren Autohilfsdienst (ACS oder TCS) oder ein Abschleppunternehmen Ihrer Wahl mit dem Transport des Fahrzeugs zur AGVS-Garage.
Im Ausland
Lassen Sie nach dem Ausfüllen des Unfallprotokolls Ihr Fahrzeug in eine Vertrags-Garage Ihrer Automarke überführen. Nur so ist gewährleistet, dass die Arbeiten sachgemäss und mit Qualitäts-Ersatzteilen ausgeführt werden. Auch im Ausland hilft ein Anruf bei der gewählten Assistance oder beim ACS oder TCS weiter.
Quelle: AGVS Schweiz, Postfach, 3001 Bern, www.agvs.ch |